Die Pflegefinanzierung

Die Pflegemöglichkeiten, wie die Pflege zu Hause durch Familienmitglieder, Seniorenwohnen in alter und neuer Form sowie der verstärkte Ausbau neuer Pflegeformen erfordern auch neue Finanzierungsmöglichkeiten. Die Finanzierung ist für alle Bürger ein Thema, das nicht vernachlässigt werden darf, denn oft stehen die Menschen der älteren Generation vor dem Problem, dass sie sich während ihrer beruflich aktiven Zeit finanziell nicht ausreichend abgesichert haben. Für dieses Manko kann es unterschiedliche Gründe geben, aber im Endergebnis müssen sich alle Menschen mit zunehmendem Alter damit beschäftigen und vorsorgen. Ist durch eine oder auch mehrere private Vorsorgeversicherungen (Pflegezusatzversicherungen) der bestehende Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ergänzt worden, so dürfte die gesamte Finanzierung bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend sein.

Rechtzeitige Vorsorge für die Verpflegung im Alter

Pflegefinanzierung alterpflege in m17

Im Gegensatz zu den älteren Generationen haben die jüngeren Menschen heute den Vorteil, dass sie mehr Zeit haben ihre eventuelle Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern und das Wissen über die Notwendigkeit einer solchen Absicherung weiterverbreitet ist als bei den älteren Generationen vor mehreren Jahren. Es ist mittlerweile hinlänglich bekannt, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr kostendeckend sind. Daher gibt es zusätzliche private Versicherungen, welche eine Pflegerente, Pflegekosten und Pflegetagegeld beinhalten. Um im Bedarfsfall in den Genuss einer Krankenversicherung, Pflegezusatzversicherung und Pflegeversicherung zu gelangen, müssen Versicherte in Pflegestufen eingestuft werden. Zuständig hierfür ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Er prüft die noch vorhandenen Fähigkeiten des Betroffenen im Alltag und den von diesen Fähigkeiten abhängigen Betreuungsbedarf.

Förderung von Pflegetagegeldversicherungen

Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), hat das Bundesgesundheitsministerium unter Minister Bahr eine durch den Staat geförderte Pflegeversicherung eingeführt. Unter dem Jargon “Pflege-Bahr” ist sie mit der Riester-Rente vergleichbar und als reine Pflegetagegeldversicherung (Geldleistung) anzusehen. Beim Abschluss einer solchen Versicherung wird ab einem bestimmten Monatsbeitrag ein staatlicher Zuschuss gewährt. Im Großen und Ganzen hat jeder Bürger bis auf einige kleine Ausnahmen, Anspruch auf diese “Pflege-Bahr”. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass Versicherungen mit dem Angebot “Pflege-Bahr” Aufnahmeanträge nicht einfach ablehnen dürfen. Auch Antragsteller mit gesundheitlichen Problemen bekommen somit die Chance zur Verbesserung ihrer Pflegefinanzierung, denn Risikozuschläge, Leistungseinschränkungen und Gesundheitsprüfungen sind nicht vorgesehen. Allerdings sollten sich die Folgegenerationen bewusst sein, dass auch die Kombination von gesetzlicher Pflegeversicherung und “Pflege-Bahr” nicht unbedingt ausreichend für die umfassende Pflege im Alter sein muss, da die laufenden Kosten der höchsten Pflegestufe (Pflegestufe 3) mit Heimunterbringung erheblich höher sind als die Höhe der Unterstützung.

Um sich auch gegen dieses “Restrisiko” abzusichern, ist eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung erforderlich. Allerdings wird diese Art der Zusatzversicherung nicht staatlich gefördert. Hier kann zwischen Pflegerenten-, Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung gewählt werden. Damit das Einkommen, beziehungsweise das Vermögen, für die Finanzierung der Pflege im Alter nicht aufgebraucht wird, muss die Abdeckung aller Pflegekosten durch Versicherungsleistungen sichergestellt sein. So gesehen deckt eine Pflegeversicherung die anfallenden Pflegekosten ab und sichert die Pflegefinanzierung, denn diese Versicherung setzt sich aus drei Teilen – gesetzliche Pflegeversicherung, “Pflege-Bahr” und zwei weiteren Pflegeversicherungen – zusammen. Der Pflegebedürftige kann nach wie vor über sein eigenes Einkommen und Vermögen frei verfügen und entscheiden.

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